Prien will Alkoholverbot für 14- und 15-Jährige – auch mit Eltern
Bundesfamilienministerin Karin Prien schlägt Verbot von begleitetem Alkoholkonsum für 14- und 15-Jährige vor
Die Ministerin will damit den wachsenden Bedenken hinsichtlich Suchtgefahr und gesundheitlicher Risiken durch frühen Alkoholkonsum begegnen. Sollte der Vorschlag angenommen werden, entfiele die bisherige Ausnahme, die es Jugendlichen in diesem Alter erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Bier, Wein oder Sekt zu trinken.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine Änderung des Jugendschutzgesetzes ab und streicht die Regelung, die es 14- und 15-Jährigen derzeit gestattet, in Gegenwart eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten Alkohol zu konsumieren. Das Ministerium verweist auf gesundheitliche Gefahren, gewalttätiges Verhalten und Vernachlässigung als zentrale Risiken eines frühen Alkoholkonsums. Der Vorstoß ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts.
In den vergangenen fünf Jahren hat in Deutschland die öffentliche Debatte über den Alkoholkonsum Minderjähriger an Fahrt aufgenommen. Studien zu Gehirnentwicklung und Suchtverhalten sowie strengere Regelungen in Ländern wie Frankreich und Dänemark haben die Forderungen nach schärferen Kontrollen befeuert. Trotz der Diskussionen wurde das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkauf in Deutschland bisher nicht von 16 Jahren angehoben.
Der Entwurf wird derzeit mit Beteiligten abgestimmt; eine Abstimmung im Bundestag wird noch vor Jahresende erwartet. Präventive Maßnahmen gelten als entscheidend, um junge Menschen vor Alltagssüchten zu schützen. Das geplante Verbot würde eine rechtliche Grauzone schließen, die bisher den begleiteten Alkoholkonsum für jüngere Teenager erlaubt. Bei einer Verabschiedung würde die Novelle einen Kurswechsel in der deutschen Jugendpolitik beim Umgang mit Alkohol einläuten. Die Bundesregierung strebt an, die Reformen noch vor Ende des Jahres abzuschließen.






