08 May 2026, 20:14

NRW plant historischen Mutterschutz für selbstständige Frauen und schließt Schutzlücke

Ein Blatt mit einer Zeichnung von drei Frauen vor einem Gebäude, das den Text "Frauenrechte: Ladies Take Your Own Choice, Polka und Mazurka" oben und unten zeigt.

NRW plant historischen Mutterschutz für selbstständige Frauen und schließt Schutzlücke

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen treibt die Einführung eines gesetzlichen Mutterschutzes für selbstständige Frauen voran. Rund 27.000 Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen bringen jährlich Kinder zur Welt – ohne die gleichen Absicherungen wie Angestellte. Neue Vorschläge sollen diese Schutzlücke nun schließen.

Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat auf Basis einer landesfinanzierten Machbarkeitsstudie konkrete Pläne vorgelegt. Kernstück ist ein einmaliger, pauschaler Lohnersatz während der Mutterschutzzeit, der selbstständigen Müttern entgangene Einnahmen ausgleichen soll.

Das Wirtschaftsministerium hat Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen zusammengebracht, um die Umsetzung der Pläne zu beraten. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass eine Schwangerschaft niemals als berufliches Risiko betrachtet werden dürfe. Nordrhein-Westfalen hat die Initiative mit einem Bundesratsantrag, der Machbarkeitsstudie und einem breiten Bündnis für die Reformen vorangetrieben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Ergebnisse der Studie werden im Juli vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für die nächsten Schritte hin zu rechtlichen Schutzmaßnahmen für selbstständige Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Fallen die Pläne positiv aus, wären sie ein bedeutender Fortschritt für tausende selbstständige Mütter in Deutschland. Der Lohnersatz soll den finanziellen Druck während der Elternzeit mindern. Nun kommt es auf weitere politische Unterstützung und gesetzgeberische Schritte an.

Quelle