Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Regeln für Klimaschutz und Effizienz bis 2045
Anna SchmittNeues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Regeln für Klimaschutz und Effizienz bis 2045
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und nationale Standards an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anzupassen. Begründet wird der Schritt mit dem Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.
Der Entwurf hält strenge Obergrenzen für den Energieverbrauch fest: Der Primär- und Endenergiebedarf muss bis 2030 um fast 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent sinken. Zudem führt er neue Effizienzvorgaben für Rechenzentren ein.
Als Nachweismöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben sieht der Entwurf unter anderem die ISO-14001-Zertifizierung für Umweltmanagementsysteme vor, die mit bestimmten Ausnahmen verbunden ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußert jedoch Bedenken: Die Ziele könnten das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schmälern und – sofern Unternehmen nicht Teile ihrer Produktion ins Ausland verlagern – eine Deindustrialisierung riskieren.
Der DIHK fordert zudem eine bessere Abstimmung zwischen dem Energiedienstleistungsgesetz und dem Energieeffizienzgesetz. Die ISO-14001 solle in beiden Gesetzen durchgängig als Compliance-Nachweis anerkannt werden. Unterdessen hat der Weltklimarat (IPCC) kürzlich seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgenommen.
Die geplante Regelung soll den Energieverbrauch senken und die EU-Vorgaben erfüllen. Wirtschaftsverbände warnen vor wirtschaftlichen Risiken und fordern klarere Compliance-Regeln. Die Bundesregierung betont hingegen, dass die Maßnahmen für die Klimaziele und die Energiesicherheit unverzichtbar seien.






