23 April 2026, 20:17

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Nur noch zwei Gewerbegebiete erlaubt

Plakat bewirbt Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt, mit Bildern von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibendem Text.

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Nur noch zwei Gewerbegebiete erlaubt

Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein

Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen. Die überarbeitete Sperrgebietsverordnung, die in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg entwickelt wurde, soll klarere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und gleichzeitig bestimmte Gebiete vor damit verbundenen Aktivitäten schützen.

Die neue Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe stark eingeschränkt: Sie sind künftig nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten erlaubt. Insgesamt 20 kommerzielle Zonen werden solche Einrichtungen künftig vollständig ausschließen.

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Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("In-call") bleiben grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit möglichen Einschränkungen. Nicht explizit geregelt sind jedoch Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Die Behörden betonen, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle vorlägen und die Lage als stabil gilt.

Der Stadtrat wird die Verordnung am 28. April 2026 offiziell beschließen. Nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg treten die neuen Regeln sofort in Kraft.

Ziel der überarbeiteten Verordnung ist es, rechtliche Klarheit mit dem Schutz sensibler Bereiche zu verbinden. Durch die Konzentration prostituitionsnaher Betriebe auf bestimmte Zonen will Lörrach die öffentliche Ordnung wahren und gleichzeitig auf die Bedenken der Bevölkerung eingehen. Die Einhaltung der Vorschriften wird nach ihrer offiziellen Verkündung kontrolliert.

Quelle