17 March 2026, 06:17

Koblenz führt neuen Unbedenklichkeitsbescheid für Gewerbetreibende ein

Zwei rote Wachssiegel auf einem alten Dokument

Koblenz führt neuen Unbedenklichkeitsbescheid für Gewerbetreibende ein

Unternehmer in Koblenz müssen künftig neue Auflagen für gewerbliche Genehmigungen erfüllen: Wer in der Stadt ein Restaurant, ein Taxiunternehmen oder eine Immobilienagentur betreiben möchte, benötigt vor der Erteilung der entsprechenden Erlaubnis einen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheid. Seit 2023 hat die Stadt das Verfahren vereinfacht und bietet Anträge vollständig online an.

Das Zertifikat bestätigt, dass der Antragsteller keine ausstehenden Steuerschulden, rückständigen Grundsteuern oder offene Gewerbegebühren hat. Anders als in vielen anderen Kommunen wird der Bescheid in Koblenz nicht vom Finanzamt, sondern von den städtischen Behörden ausgestellt.

Die Beantragung erfolgt digital über das Stadtportal unter https://koblenz.de/steuersachen. Im Online-Formular müssen persönliche Angaben, eine Kopie des Ausweises sowie eine Vorabgebühr von 10 Euro hinterlegt werden. Wer lieber auf andere Weise vorgehen möchte, kann den Antrag weiterhin telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Stadtkassenamt einreichen.

Seit der Einführung des digitalen Systems im Jahr 2023 ist die Nachfrage deutlich gestiegen. Die Daten bis 2025 zeigen einen Anstieg der Anträge um 30 Prozent, während sich die Bearbeitungszeit halbiert hat – von zuvor acht auf nun nur noch vier Wochen.

Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden für ortsansässige Unternehmen abzubauen. Durch schnellere Genehmigungen und die vollständige Online-Option rechnet Koblenz mit weniger Verzögerungen bei der Erteilung von Gewerbescheinen. Der Unbedenklichkeitsbescheid bleibt für alle relevanten Genehmigungen verpflichtend.

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