Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für Medikamente
Hannah BrandtGericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für Medikamente
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat Apotheken in Alarmbereitschaft versetzt – insbesondere wegen ihrer Kooperationen mit digitalen Gesundheitsplattformen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken, die sich an unzulässiger Werbung beteiligen, mit schweren Konsequenzen rechnen müssen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente im Internet zunehmend in der Kritik steht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Plattformen wie DoktorABC, auf denen Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen können. Das Gericht urteilte, dass solche Geschäftsmodelle gegen Werberegeln verstoßen – selbst wenn keine konkreten Präparate namentlich genannt werden. Es betonte, dass Apotheken sicherstellen müssen, dass ihre Partner die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sonst drohe ihnen der Entzug der Betriebserlaubnis.
Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil zur Plattform Bloomwell einen Präzedenzfall geschaffen. Damals bestätigte das Gericht, dass Werbeverbote für alle Bewerbungsformen verschreibungspflichtiger Medikamente gelten – unabhängig davon, ob einzelne Produkte oder ganze Wirkstoffgruppen genannt werden. Dies umfasst auch Plattformen, die Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken lenken und damit das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) als Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass Apotheken selbst dann haften, wenn sie die Plattformen nicht direkt kontrollieren. Nun geraten auch gängige Werbepraktiken für rezeptfreie Arzneimittel, Lifestyle-Produkte oder medizinisches Cannabis unter Druck. Apotheken wurden aufgefordert, ihre Partnerschaften zu überprüfen und die Zusammenarbeit mit Anbietern zu beenden, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Das Urteil bedeutet, dass Apotheken ihre digitalen Partner künftig sorgfältiger prüfen müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wer untätig bleibt, riskiert Bußgelder, Klagen oder sogar den Entzug der Betriebserlaubnis. Die Entscheidung deutet zudem auf eine verschärfte Durchsetzung der Werberegeln im gesamten Gesundheitssektor hin.






