Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Versuche abgelehnt, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach 2030 zu verbieten. Die Entscheidung folgt auf Klagen von Umweltaktivisten, die strengere Emissionsvorschriften durchsetzen wollten. Beide Automobilhersteller begrüßten das Urteil als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.
Die Klage war von drei Geschäftsführern der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden. Sie argumentierten, die Autoindustrie müsse umgehend schärfere Auflagen erhalten, um die Klimaziele zu erreichen. Das Gericht entschied jedoch, dass kein konkretes CO₂-Budget für einzelne Unternehmen festgelegt worden sei, und wies die Forderung zurück.
Mercedes-Benz und BMW zeigten sich erleichtert über den Richterspruch. Die Unternehmen betonten, das Urteil beseitige Planungsunsicherheiten für die deutsche Wirtschaft.
Unterdessen räumte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ein, dass die Fortschritte beim Klimaschutz weiterhin unzureichend seien. Er kündigte an, die Bundesregierung werde am 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Darin könnten auch EU-weite Anpassungen des geplanten Ausstiegs aus Neuzulassungen von Verbrennermotoren ab 2035 enthalten sein. Bisher gibt es jedoch kein bundesweites Verbot.
Mit dem Urteil gelten für Mercedes-Benz und BMW vorerst keine unmittelbaren Verkaufsbeschränkungen. Das anstehende Klimaschutzprogramm der Regierung könnte die künftige Emissionspolitik dennoch prägen. Bis auf Weiteres bleibt es den Herstellern erlaubt, auch nach 2030 Verbrennerfahrzeuge anzubieten.






