17 June 2026, 19:10

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Kommission eröffnet umfassende Untersuchung wegen mutmaßlicher deutscher Staatshilfe bei Verkauf des Nürburgrings

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verkauf an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war. Die Prüfung folgt einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2021, das eine frühere Entscheidung der Kommission in dieser Sache aufhob.

2014 war die Kommission zunächst zu dem Schluss gekommen, dass der Verkauf keine staatliche Beihilfe darstellte. Doch der Europäische Gerichtshof erklärte diese Entscheidung 2021 für nichtig. Er urteilte, die Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren zum Vergabeverfahren einleiten müssen.

Die neue Untersuchung wird zwei zentrale Aspekte prüfen: Erstens, ob die Verkaufsentscheidung dem deutschen Staat zuzurechnen ist. Zweitens, ob das Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei ablief. Zudem wird geprüft, ob es nach der Vergabe weitere Beihilfen an Capricorn gab – etwa durch einen reduzierten Kaufpreis oder gestundete Zahlungen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall ist unter der Nummer SA.31550 im Beihilferegister auf der Wettbewerbswebsite der Kommission erfasst. Deutschland und andere beteiligte Parteien erhalten die Möglichkeit, während der Untersuchung Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission betont, dass das Verfahren keine Vorwegnahme des Endergebnisses darstellt.

Ziel der Untersuchung ist es, zu klären, ob der Verkauf und die anschließenden finanziellen Regelungen gegen EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben. Weitere Details werden veröffentlicht, sobald Vertraulichkeitsbelange geklärt sind. Die Ergebnisse werden zeigen, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.

Quelle