13 June 2026, 04:19

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland Pflicht – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Arbeitszeitaufzeichnung: Koblenzer Unternehmen müssen jetzt reagieren

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland Pflicht – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das deutsche Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 um, das eine systematische Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten aller Beschäftigten in der EU vorschreibt.

Nach dem neuen Gesetz müssen Arbeitgeber künftig Beginn und Ende der individuellen Arbeitszeiten jedes Mitarbeiters sowie die Gesamtstunden erfassen. Zudem erhalten Beschäftigte das Recht, Einsicht in ihre aufgezeichneten Arbeitszeiten zu verlangen.

Die Umsetzungsfristen sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten haben ein Jahr Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern erhalten zwei Jahre, während kleinere Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten fünf Jahre haben. Durch Tarifverträge können Ausnahmen vereinbart werden; Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der Pflicht ausgenommen.

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Auch Unternehmen in Koblenz müssen sich – wie alle anderen in Deutschland – auf die elektronische Zeiterfassung vorbereiten. Ziel der neuen Regelungen ist eine korrekte Erfassung der Arbeitszeiten im Einklang mit dem EU-Recht. Alle Firmen müssen die Änderungen innerhalb ihrer jeweiligen Fristen umsetzen, wobei für Kleinstbetriebe und Unternehmen mit bestehenden Tarifverträgen Sonderregelungen möglich bleiben.

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