DAK-Gesundheit verschärft 2026 die Abrechnungsregeln für Apotheken drastisch
Anna SchmittDAK-Gesundheit verschärft 2026 die Abrechnungsregeln für Apotheken drastisch
DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben
Ab dem 1. Mai 2026 führt die DAK-Gesundheit strengere Vorgaben für Apotheken ein, die Preise und Mehrwertsteuerangaben einreichen. Fehlerhafte Übermittlungen werden dann abgewiesen und können zu Abrechnungsstreitigkeiten führen. Ziel der Änderungen ist es, die Angabe von Nettopreisen und Mehrwertsteuerkennzeichen in Kostenvoranschlägen und Rechnungen zu vereinheitlichen.
Apotheken müssen künftig in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Zu jedem Preis ist zudem ein Mehrwertsteuerkennzeichen anzugeben, etwa "Netto (Regelsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Steuersatz)". Dadurch soll Klarheit über die steuerlichen Verpflichtungen geschaffen werden.
Bei der automatisierten Abrechnung ist das Mehrwertsteuerkennzeichen Pflicht: Die Ziffer "1" steht für den vollen Mehrwertsteuersatz, "2" für den ermäßigten Satz. Ausnahmen gelten, wenn Verträge Bruttopreise vorsehen oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift – in diesen Fällen entfällt die Angabe des Kennzeichens.
Die DAK-Gesundheit warnt, dass Verstöße gegen die neuen Regeln ab Mai 2026 zu abgelehnten Einreichungen und möglichen Abrechnungskonflikten führen werden. Die Verschärfung der bestehenden Verfahren soll Fehler in der finanziellen Berichterstattung verhindern.
Die neuen Anforderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen ihre Systeme anpassen, um korrekte Mehrwertsteuerkennzeichen und Preisformate zu übermitteln. Die Maßnahme dient der Transparenzsteigerung in den Abrechnungsprozessen.






