CDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten von Straußwirtschaften in Mainz
Theo SchmitzCDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten von Straußwirtschaften in Mainz
Die CDU-Fraktion im Mainzer Stadtrat hat einen Vorschlag eingebracht, die Öffnungszeiten von Straußwirtschaften zu verlängern, um damit die lokalen Winzer in der Region zu unterstützen. Der Plan stößt jedoch auf rechtliche Hürden.
Das Landesrecht in Rheinland-Pfalz beschränkt die Betriebsdauer von Straußwirtschaften derzeit auf maximal vier aufeinanderfolgende Monate. Alternativ dürfen sie diesen Zeitraum in zwei separate Abschnitte aufteilen, doch die Gesamtbetriebszeit darf vier Monate pro Jahr nicht überschreiten. Ausnahmen von dieser Regel sind in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Die Stadtverwaltung wies den CDU-Vorschlag mit Verweis auf diese landesrechtlichen Vorgaben zurück. Kommunale Behörden können die Öffnungszeiten nicht eigenständig verlängern oder Sondergenehmigungen erteilen, da die gaststättenrechtlichen Bestimmungen des Landes Vorrang vor örtlichen Regelungen haben.
Die CDU zog auch in Betracht, Straußwirtschaften in Gutsschänken umzuwandeln, um die Beschränkungen zu umgehen. Ein solcher Wechsel würde jedoch eine vollständige Prüfung und Genehmigung durch das Mainzer Bauamt erfordern. Zudem würden die Betriebe damit die aktuellen Sonderregelungen verlieren, von denen Straußwirtschaften im Baurecht profitieren.
Jede Anpassung der Öffnungszeiten müsste über eine Änderung der Landesgaststättenverordnung erfolgen – und diese bedürfte der Zustimmung des rheinland-pfälzischen Landtages.
Der Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten wurde aufgrund der landesrechtlichen Vorgaben abgelehnt. Eine Umwandlung in Gutsschänken würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten und bestehende Vorteile aufheben. Ohne eine Änderung des Landesrechts bleiben die aktuellen Beschränkungen bestehen.






