20 April 2026, 02:15

Brandenburg entlässt Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Gelbliches Papier mit schwarzer Handschrift, ein Brief der deutschen Regierung zur Freigabe einer Petition für den Tod eines Mannes.

Brandenburg entlässt Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind nach Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen worden. Ein Gerichtsurteil bestätigte die Entscheidung und stellte klar, dass bereits begründete Bedenken an ihrem Bekenntnis zur Verfassung ausreichen, um ihre Ausbildung zu beenden. Der Fall unterstreicht die strengen Anforderungen an Beamte, die demokratische Werte aktiv vertreten müssen.

Die Brandenburgische Polizeiakademie hatte die beiden Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugen berichteten über verfassungsfeindliche Äußerungen des Duos, die diese im Verfahren nicht widerlegen konnten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte später die Entlassungen. Die Richter urteilten, dass Anwärter im vorbereitenden Beamtenverhältnis jederzeit entfernt werden können, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig, eine weitere Berufung ist nicht möglich.

Die Treue zur Verfassung bleibt eine zentrale Pflicht für alle deutschen Beamten. Sie müssen nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen, sondern sie aktiv verteidigen – als Teil ihrer dienstlichen Verpflichtungen.

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Das Urteil festigt den Grundsatz, dass Verfassungstreue für öffentliche Bedienstete unverhandelbar ist. Beide Anwärter verloren ihre Positionen, nachdem sie die Vorwürfe gegen sich nicht entkräften konnten. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Entlassungen unter ähnlichen Umständen.

Quelle