BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Hannah BrandtBGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten eines Landwirts und verpflichtete das Bauunternehmen, die defekte Anlage vollständig zu sanieren. Der Fall, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog, drehte sich um Risse und unebene Oberflächen, die kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 auftraten.
Der Landwirt hatte im September 2010 bei einem Bauunternehmen einen Befahrsilos in Auftrag gegeben. Bereits wenig später zeigten sich sichtbare Risse und Oberflächenunregelmäßigkeiten. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 beantragte er eine Vorabzahlung von 120.000 Euro für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte den Betrag jedoch später um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse sich an den Kosten beteiligen, da der Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.
Der unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 geführte Fall endete am 27. November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung. Der BGH hob die gekürzte Zahlungsverpflichtung auf und urteilte, dass das Bauunternehmen sämtliche Mängel vollständig zu beheben habe. Die Richter wiesen Argumente zur Alterung des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück und bestätigten den ursprünglichen Anspruch auf eine einwandfreie Konstruktion.
Das Urteil stärkt das Recht des Landwirts auf einen mangelfreien Silo, wie vertraglich vereinbart. Das Bauunternehmen muss nun die gesamten Sanierungskosten ohne Abzüge tragen. Die Entscheidung setzt ein klares Zeichen in der Frage der Haftung für mangelhafte Bauleistungen – selbst nach jahrelanger Nutzung.






