Besoldungsreform im öffentlichen Dienst: Lob und scharfe Kritik an Dobrindts Plänen
Anna SchmittBesoldungsreform im öffentlichen Dienst: Lob und scharfe Kritik an Dobrindts Plänen
Die deutsche Bundesregierung hat Pläne zur Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst vorgestellt – und damit sowohl Zustimmung als auch Kritik ausgelöst. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) schlägt vor, die Einstiegsgehälter für Bundesbedienstete anzuheben, wobei neue Mitarbeiter künftig in die zweite Besoldungsstufe einsteigen sollen. Der Beamtenbund (DBB) hat jedoch Bedenken gegen zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs geäußert.
Laut dem Reformvorschlag soll das bisherige Modell des „Alleinverdienerhaushalts“ bei der Gehaltsberechnung abgeschafft werden. Stattdessen geht die Regierung von einem Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr aus – eine Änderung, die Vertreter des öffentlichen Dienstes als ungerecht kritisieren, da sie Einkünfte berücksichtigt, auf die der Beschäftigte keinen Einfluss hat.
Der DBB begrüßt die Reform zwar grundsätzlich, bezeichnet Teile des Entwurfs jedoch als „verfassungswidrig“. Die Kritik bezieht sich auf zwei rechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das die Bezahlung an die Arbeitsleistung knüpft, sowie die Differenzierungsregel, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Nach Analyse des DBB erfüllt der aktuelle Entwurf diese Anforderungen nicht – insbesondere für Beamte der Besoldungsgruppe B.
Dobrindts Plan sieht für B-Beamte geringere Gehaltserhöhungen vor als für Beschäftigte der A-Skala. Der DBB verweist auf eine Lücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die als unzureichend bewertet wird, und fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Abstände. Auf Medienanfragen hin lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den B-Besoldungsfragen ab.
Der Gesetzesentwurf steht nun auf dem Prüfstand der Beamtenverbände, die darauf bestehen, dass die Reform mit den verfassungsmäßigen Besoldungsregeln in Einklang gebracht werden muss. Bleibt der Entwurf unverändert, könnten sich die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen weiter vergrößern. Die Bundesregierung hat auf die Forderungen des DBB nach Nachbesserungen bisher nicht reagiert.






