Balkonanbau am Peitinger Hauptplatz entzweit Bauausschuss und Anwohner
Anna SchmittBalkonanbau am Peitinger Hauptplatz entzweit Bauausschuss und Anwohner
Pläne für Balkonanbau am Hauptplatz von Peiting spalten den Bauausschuss
Ein Vorhaben, an einem Gebäude am Peitinger Hauptplatz Balkone anzubauen, hat den örtlichen Bauausschuss gespalten. Der Entwurf sieht vor, die Bausubstanz über die gesetzlich zulässige Grundstücksgrenze hinaus zu erweitern – wenn auch nur geringfügig, wie Behördenvertreter betonen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen ästhetische Bedenken, Parkplatzprobleme und die Auswirkungen auf das gesamte Umfeld.
In dem Gebäude ist derzeit das Fachgeschäft Betten Weissenbach untergebracht; es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Oberen Hauptplatz.
Der Eigentümer hatte zunächst erwogen, die Balkone zur Straßenseite hin anzubauen. Doch Christian Hack, Leiter des städtischen Bauamts, bestätigte, dass dies aufgrund des kommunalen Grundbesitzes nicht umsetzbar sei. Die überarbeitete Planung sieht nun vor, dass die Balkone 1,45 Meter über die Grundstücksgrenze hinausragen.
In der Ausschusssitzung gingen die Meinungen auseinander. Andreas Barnsteiner (BVP) sprach sich für den Bau aus und argumentierte, die Balkone würden das Erscheinungsbild des Gebäudes aufwerten. Michael Deibler (CSU) hingegen bezeichnete den Entwurf als "kaum akzeptabel" in puncto Optik. Stadtrat Norbert Merk (CSU) lehnte das Vorhaben komplett ab und verwies auf die befürchtete Verschärfung der Parkplatznot durch die neuen Wohnungen.
Bürgermeister Peter Ostenrieder räumte die Parkplatzproblematik ein, betonte jedoch, der Eigentümer handle im Rahmen der geltenden Vorschriften, um die Wohnraumdichte zu erhöhen. Hack ergänzte, dass die Stadt zwar keine Parkplätze für die neuen Wohneinheiten vorschreiben könne, die Balkone aber die Lebensqualität der künftigen Bewohner verbessern würden. Trotz der Bedenken stimmte letztlich nur Merk gegen den Plan.
Das Projekt wird nun mit Mehrheit des Ausschusses weiterverfolgt. Zwar überschreiten die Balkone die zulässige Grenze, doch die Änderung wurde als geringfügig eingestuft. Die Parkplatzfrage bleibt umstritten, doch die Entscheidung spiegelt die Bestrebungen der Stadt wider, unter den aktuellen Regelungen verdichteten Wohnraum zu schaffen.






